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   VG Ansbach, 01.10.2015 - AN 6 K 14.01691   

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https://dejure.org/2015,35827
VG Ansbach, 01.10.2015 - AN 6 K 14.01691 (https://dejure.org/2015,35827)
VG Ansbach, Entscheidung vom 01.10.2015 - AN 6 K 14.01691 (https://dejure.org/2015,35827)
VG Ansbach, Entscheidung vom 01. Oktober 2015 - AN 6 K 14.01691 (https://dejure.org/2015,35827)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Kindertagesstätte, Betreuungsplatz, Aufwendungsersatz, Jugendhilfe, Selbstbeschaffung, Kostenerstattung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf

    Auszug aus VG Ansbach, 01.10.2015 - AN 6 K 14.01691
    Mit Schreiben vom 27. Oktober 2013 beantragten die Kläger zu 1) und 2) Aufwendungsersatz für selbstbeschafften privaten Krippenplatz und verwiesen auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 5 C 35.12).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 12.9.2013 - 5 C 35/12 -, juris), ist § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII jedoch auf jugendhilferechtliche Leistungen, welche Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege betreffen, entsprechend anzuwenden.

    Die Beklagte ist aufgrund ihrer aus § 79 Abs. 1 SGB VIII folgenden Gesamtverantwortung für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben sowie auch ihrer Planungsverantwortung nach § 80 Abs. 1 Nr. 2 und 3 SGB VIII nicht nur institutionell, sondern auch im individuellen Einzelfall für die Hilfegestaltung zuständig (BVerwG v. 12.9.2013, a.a.O.).

    Wie bereits ausgeführt, soll der Leistungsberechtigte, der sich eine Sach- und Dienstleistung selbst beschafft hat, nicht schlechter stehen als derjenige, dessen Leistungsbegehren rechtzeitig erfüllt worden ist (vgl. BVerwG v. 12.9.2013, a.a.O.).

  • BVerwG, 01.03.2012 - 5 C 12.11

    Aufwendungen; Aufwendungsersatz; Aufwendungsübernahme; Elternhaus;

    Auszug aus VG Ansbach, 01.10.2015 - AN 6 K 14.01691
    Der Umfang der nach § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII zu übernehmenden erforderlichen Aufwendungen entspricht dem Betrag, der bei rechtzeitiger Gewährung der Hilfe vom Jugendhilfeträger nach den zugrunde liegenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu tragen gewesen wäre (BVerwG v. 1.3.2012 - 5 C 12/11, juris).
  • VG München, 18.09.2013 - M 18 K 13.2256

    Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

    Auszug aus VG Ansbach, 01.10.2015 - AN 6 K 14.01691
    Auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München vom 18. September 2013 (M 18 K 13.2256) werde verwiesen, ebenso auf ein Gutachten des Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner vom 20. Februar 2014.
  • BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92

    Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes

    Auszug aus VG Ansbach, 01.10.2015 - AN 6 K 14.01691
    Weil der Primäranspruch mit Zeitablauf nicht mehr erfüllt werden kann, verhindert der Betroffene durch die Selbstbeschaffung den Verlust der Leistung, so dass es gegen die gesetzliche Gewährung des Rechtsanspruchs verstoßen würde, wenn der Hilfebedürftige seinen Anspruch allein deshalb verlieren würde, weil er die ihm zustehende Hilfe nicht rechtzeitig vom Leistungsträger erhalten hat (vgl. BVerwG, U. v. 23.6.1994 - 5 C 26.92 - BVerwGE 96, 152, 155).
  • VGH Hessen, 19.06.2018 - 10 A 2590/16

    Anspruch auf Übernahme eines zwischen den Eltern und der Tagespflegeperson

    Aus § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII ergibt sich nämlich kein Anspruch auf kostenfreie oder auch nur kostengünstige Zurverfügungstellung eines Platzes auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege (so auch VG Ansbach, Urteil vom 1. Oktober 2015 - AN 6 K 14.01691 -, juris; Fischer, in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 5. Aufl., § 24, Rn. 33; Wiesner, ZKJ 2014, 458; Kepert, ZKJ 2015, 267).
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